Was sich anders verhalten kann, ist teils Gegenstand des (1140a) Hervorbringens, teils Gegenstand des Handelns. Denn Hervorbringen und Handeln ist von einander verschieden, wovon wir schon auf Grund der exoterischen Schriften versichert sein könnenVgl. I, Kap. 3, Anm. 17. . Demnach ist auch der mit Vernunft verbundene Habitus des Handelns von dem mit Vernunft verbundenen Habitus des Hervorbringens verschieden; daher auch keiner in dem andern enthalten ist. Denn das Handeln ist so wenig ein Hervorbringen, als das Hervorbringen ein Handeln.