Paragraph 697

Auch die Eintracht scheint eine Art von Freundschaft zu sein, daher sie nicht mit Gleichheit der Ansichten verwechselt werden darf. Denn diese findet sich auch da, wo man sich gar nicht kennt. Auch nennt man einträchtig nicht alle, die in irgend etwas Beliebigem, z. B. in astronomischen Fragen, übereinstimmen, sondern man bezeichnet eine Stadt als einträchtig, wenn die Bürger über ihre Interessen einer Meinung sind, dieselben Absichten verfolgen und die gemeinsam gefaßten Beschlüsse auch zur Ausführung bringen. Einträchtig ist man also in Dingen, die dem Gebiet des Handelns angehören, und zwar in solchen, die wichtig sind und beiden oder allen zukommen können; so herrscht z. B. in einer Stadt Eintracht, wenn alle gemeinsam beschließen, daß die Ämter durch Wahl zu besetzen sind, oder daß man sich mit den Lacedämoniern verbünden solle, oder wenn die ganze Bürgerschaft beschloß, PittakusPittakus, der treffliche Alleinherrscher von Mitylene, legte seine Herrschaft, zum Schmerze seines Volkes, freiwillig nieder. Ein zu dieser späteren Zeit gefaßter Beschluß, daß er Staatsleiter sein sollte, wäre also kein Zeichen vollkommener Eintracht gewesen, weil er selbst nicht einverstanden war. solle die Staatsleitung übernehmen, als er auch selbst dazu bereit war. Wenn aber wie bei den Zweien in den PhönicierinnenDie feindlichen Brüder Eteokles und Polyneikes in den Phönizierinnen des Euripides. jeder selbst an der Spitze stehen will, herrscht Zwietracht. Denn das heißt nicht einträchtig sein, wenn beide nur nach demselben trachten, sondern wenn sie es auch in derselben Person verwirklicht sehen wollen, wenn z. B. sowohl das gewöhnliche Volk als die (1167b) Tugendhaften wollen, daß die Besten die Herrschaft haben; denn so geschieht allen nach WunschHier liegt eine gewisse Ironie vor, die am besten mit den Worten des lateinischen Kommentators Joachim Kamerarius, Frankfurt 1578, deutlich gemacht wird: »Ein Ehemann pflegte von sich und seiner Frau zu sagen, sie wären beide viele Jahre lang eines Sinnes gewesen; jedes von beiden nämlich habe Herr sein wollen!« Vgl. Stahr, Nik. Eth. 334 Anm. 3. .

Sentences

  1. Auch die Eintracht scheint eine Art von Freundschaft zu sein, daher sie nicht mit Gleichheit der Ansichten verwechselt werden darf.
  2. Denn diese findet sich auch da, wo man sich gar nicht kennt.
  3. Auch nennt man einträchtig nicht alle, die in irgend etwas Beliebigem, z.
  4. B.
  5. in astronomischen Fragen, übereinstimmen, sondern man bezeichnet eine Stadt als einträchtig, wenn die Bürger über ihre Interessen einer Meinung sind, dieselben Absichten verfolgen und die gemeinsam gefaßten Beschlüsse auch zur Ausführung bringen.
  6. Einträchtig ist man also in Dingen, die dem Gebiet des Handelns angehören, und zwar in solchen, die wichtig sind und beiden oder allen zukommen können; so herrscht z.
  7. B.
  8. in einer Stadt Eintracht, wenn alle gemeinsam beschließen, daß die Ämter durch Wahl zu besetzen sind, oder daß man sich mit den Lacedämoniern verbünden solle, oder wenn die ganze Bürgerschaft beschloß, PittakusPittakus, der treffliche Alleinherrscher von Mitylene, legte seine Herrschaft, zum Schmerze seines Volkes, freiwillig nieder.
  9. Ein zu dieser späteren Zeit gefaßter Beschluß, daß er Staatsleiter sein sollte, wäre also kein Zeichen vollkommener Eintracht gewesen, weil er selbst nicht einverstanden war.
  10. solle die Staatsleitung übernehmen, als er auch selbst dazu bereit war.
  11. Wenn aber wie bei den Zweien in den PhönicierinnenDie feindlichen Brüder Eteokles und Polyneikes in den Phönizierinnen des Euripides.
  12. jeder selbst an der Spitze stehen will, herrscht Zwietracht.
  13. Denn das heißt nicht einträchtig sein, wenn beide nur nach demselben trachten, sondern wenn sie es auch in derselben Person verwirklicht sehen wollen, wenn z.
  14. B.
  15. sowohl das gewöhnliche Volk als die (1167b) Tugendhaften wollen, daß die Besten die Herrschaft haben; denn so geschieht allen nach WunschHier liegt eine gewisse Ironie vor, die am besten mit den Worten des lateinischen Kommentators Joachim Kamerarius, Frankfurt 1578, deutlich gemacht wird: »Ein Ehemann pflegte von sich und seiner Frau zu sagen, sie wären beide viele Jahre lang eines Sinnes gewesen; jedes von beiden nämlich habe Herr sein wollen!« Vgl.
  16. Stahr, Nik.
  17. Eth.
  18. 334 Anm.
  19. 3.
  20. .