beweggrunde in Nikomachische Ethik

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  1. Es ist Weichlichkeit, die Widerwärtigkeiten zu fliehen, und man erleidet in dem gedachten Falle den Tod nicht aus einem sittlichen Beweggrunde, sondern blos um einem Übel zu entrinnen.
  2. Wer gibt wem er nicht soll, oder wer nicht aus einem sittlichen, sondern aus einem anderen Beweggrunde gibt, kann nicht freigebig heißen, sondern muß einen anderen Namen bekommen.
  3. Darum sind ihre Gaben auch keine Erweise von Freigebigkeit, weil sie nicht sittlich gut sind, aus keinem sittlichen Beweggrunde entspringen und auch nicht in rechter Weise verteilt werden.
  4. Solchen Aufwand aber macht der Hochherzige aus sittlichem Beweggrunde, wie es ja jeder Tugend eigen ist, und auch gern und ohne Bedenken, da das genaue Rechnen engherzig ist.