fest in Nikomachische Ethik

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  1. Eine dem sittlichen Bereiche angehörende Handlung aber ist nicht schon dann eine Handlung der Gerechtigkeit und Mäßigkeit, wenn sie selbst eine bestimmte Beschaffenheit hat, sondern erst dann, wenn auch der Handelnde bei der Handlung gewisse Bedingungen erfüllt, wenn er erstens wissentlich, wenn er zweitens mit Vorsatz, und zwar mit einem einzig auf die sittliche Handlung gerichteten Vorsatz, und wenn er drittens fest und ohne (1105b) Schwanken handelt.
  2. Denn dem Wissen kommt nicht noch eine besondere Richtigkeit zu, weil es auch keine Verkehrtheit erträgt, bei der Meinung aber ist Richtigkeit gleich Wahrheit; zugleich steht auch schon alles, was man meint, subjektiv fest.
  3. Denn mancher glaubt so fest an das, was er meint, wie andere an das, was sie wissen; das sieht man an HeraklitHeraklit hing mit größter Zähigkeit an seiner falschen und verstiegenen Meinung vom Flusse aller Dinge, πάντα ρει̃, falsch und verstiegen wenigstens, wenn er sie auch auf die ewigen und notwendigen Wahrheiten ausdehnte.
  4. Ein anderer ist das Gegenteil von ihm: wer fest bei der Vernunft bleibt und sich nicht von seinem Sinne bringen läßt, wenigstens durch den Affekt nichtDas ist der Enthaltsame.