gerechten in Nikomachische Ethik

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  1. Denn abgesehen von dem Gesagten ist der nicht wahrhaft tugendhaft, der an sittlich guten Handlungen keine Freude hat, und niemand wird einen Mann gerecht nennen, wenn er an gerechten, oder freigebig, wenn er an freigebigen Handlungen keine Freude hat, und so weiter.
  2. Wir loben den Gerechten, den Starkmütigen und überhaupt den Tugendhaften und die Tugend, wegen der Handlungen und Werke; ebenso den Starken, den Schnellfüßigen u.
  3. Die aber ohne Tugend derartige Vorzüge besitzen, haben weder gerechten Grund sich selbst für großer Dinge würdig zu halten, noch werden sie mit Recht hochgesinnt genannt.
  4. Dasselbe gilt von der gerechten Handlung.
  5. Auch bedarf es unter Freunden der Gerechtigkeit nicht, wohl aber unter Gerechten der Freundschaft als einer Ergänzung der Gerechtigkeit, und das höchste Recht wird unter Freunden angetroffen.