leiden in Nikomachische Ethik

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  1. Er sagt vielmehr ausdrücklich, daß man um jeden Preis, auch den des Lebens, an der Tugend halten, und daß man lieber die größten Qualen leiden müßte als schimpflichen Zumutungen nachgeben; vgl.
  2. Die Tugenden bewegen sich ferner um das Tun und Leiden.
  3. Jedoch scheinen auch solche Leute nicht eigentlich böse zu sein, da sie keine lasterhaften Handlungen begehen, aber sie leiden doch an einem Charakterfehler.
  4. Denn wenn der eine geschlagen worden ist, der andere geschlagen hat, oder auch der eine getödtet hat, der andere getödtet worden ist, so ist dieses Leiden und jenes Tun in ungleiche Teile geteilt; aber der Richter sucht durch die Strafe einen Ausgleich herbeizuführen, indem er dem Täter seinen Vorteil entzieht.
  5. – Auf grund der gegebenen Bestimmungen sieht man nun auch, daß die Ausübung der Gerechtigkeit die Mitte ist zwischen Unrecht tun und Unrecht leiden.
  6. Denn auch manches, was die Natur mit sich bringt, tun und leiden wir wissentlich, was doch weder (1135b) freiwillig noch unfreiwillig ist, wie daß wir alt werden und sterben.
  7. Der Betrüger aber weiß den Sachverhalt recht wohl, und so meint der eine wirklich Unrecht zu leiden, der andere nicht.
  8. ob es nämlich in Wahrheit möglich ist, mit Willen Unrecht zu leiden, oder ob nicht vielmehr alles Unrechtleiden unfreiwillig ist, wie alles Unrechttun freiwillig.
  9. Man kann ja an beiden Weisen des Rechts (dem Tun und Leiden) mitfolgend Anteil haben, wie auch an den beiden Weisen des Unrechts.
  10. Denn es ist unmöglich, Unrecht zu leiden, wenn niemand ist, der Unrecht tut oder sein Recht zu leiden, wenn niemand ist, der recht tut.
  11. Denn es ist unmöglich, Unrecht zu leiden, wenn niemand ist, der Unrecht tut oder sein Recht zu leiden, wenn niemand ist, der recht tut.
  12. (1136b) Ferner, man kann sich aus Unenthaltsamkeit freiwillig von einem anderen, der ebenfalls freiwillig handelt, Schaden zufügen lassen, so daß es also möglich wäre, mit Willen Unrecht zu leiden.
  13. Geschädigt werden demnach und materielles Unrecht leiden kann man mit Willen, aber förmliches Unrecht leidet niemand mit Willen.
  14. der leidet kein Unrecht; denn es steht bei ihm zu geben, Unrecht zu leiden aber steht nicht bei uns, sondern dazu gehört, daß Einer sei, der Unrecht tut.
  15. Um aber sich selbst Unrecht zu tun, müßte man etwas zugleich leiden und tun.
  16. Ferner könnte man freiwillig Unrecht leiden.
  17. Die vollständigste Lösung der Frage wegen der Möglichkeit sich selbst Unrecht zu tun, ergibt sich immer vom Gesichtspunkte der früheren Bestimmung, nach der niemand freiwillig Unrecht leiden kann.
  18. Wo das gemeinsame Interesse keine Pflege erfährt, muß es ja Schaden leiden.
  19. Ferner gleicht das Lieben dem Tun, das Geliebtwerden aber dem Leiden.