staate in Nikomachische Ethik

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  1. Denn allerdings ist diese eine Sache, die an sich mit dem Staate nicht notwendig zu tun hat.
  2. Sie ist auch das Staatsziel, insofern alle Wohltaten, die wir von dem Staate erwarten, Friede, Ruhe, Sicherheit und Wohlstand, es uns möglich machen, dem Leben des Geistes obzuliegen.
  3. Man darf freilich schon sehr zufrieden sein, wenn man auch nur einem Menschen zum wahren Wohle verhilft, aber schöner und göttlicher ist es doch, wenn dies bei einem Volke oder einem Staate geschieht.
  4. Vieles (1099b) wird wie durch Werkzeuge mit Hilfe der Freunde, des Reichtums und des Einflusses im Staate zustande gebracht; andererseits trübt der Mangel gewisser Dinge, wie ehrbarer Herkunft, braver Kinder, körperlicher Schönheit die Glückseligkeit.
  5. Man bemerke also, daß er in der Ethik von der hienieden und im Staate erreichbaren Glückseligkeit redet.
  6. Dort hören wir, daß es nicht in jedem Staate schlechthin dasselbe ist, ein guter Mensch und ein guter Bürger zu sein, sondern nur in dem Staate dasselbe wäre, der die beste Verfassung hätte.
  7. Dort hören wir, daß es nicht in jedem Staate schlechthin dasselbe ist, ein guter Mensch und ein guter Bürger zu sein, sondern nur in dem Staate dasselbe wäre, der die beste Verfassung hätte.
  8. Das politische RechtDas politische Recht, τὸ πολιτικὸν δίκαιον, ist jenes, das im Staate gilt, nicht jenes, das vom Staate kommt.
  9. Das politische RechtDas politische Recht, τὸ πολιτικὸν δίκαιον, ist jenes, das im Staate gilt, nicht jenes, das vom Staate kommt.
  10. Auch könnte man eben sogut sagen, die Staatskunst herrsche über die Götter, weil sie für alles im Staate (mit Einschluß des Kultus) ihre Anordnungen trifftDie Klugheit soll uns helfen zur Weisheit zu gelangen.
  11. So wenig die Staatskunst darum über der Gottheit steht, weil sie Kultusvorschriften gibt, nämlich im heidnischen Staate, so wenig steht sie darum über der Weisheit, weil sie über den Betrieb der Geisteswissenschaften Vorschriften gibt.
  12. Wer nichts leiste, so heißt es, dürfe auch nicht das gleiche haben; es sei ein Ehrendienst, wie man ihn wohl dem Staate leistet, aber kein Freundesverhältnis, wenn die Beweise der Freundschaft sich nicht nach dem Werte der Leistungen richteten.
  13. Nun hat aber wohl nur im Staate der Lazedämonier und in wenigen anderen der Gesetzgeber für die Erziehung und Lehre der Staatsangehörigen Sorge getragen; in den meisten Staaten dagegen ist dieser Punkt ganz außer Acht geblieben, und jeder lebt, wie er will, und richtet nach Zyklopenweise über Weib und Kind.
  14. Das Beste wäre demnach, wenn eine richtige Fürsorge vom Staate ausginge und verwirklicht werden könnte.