tadelt in Nikomachische Ethik

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  1. Wer von Natur mißgestaltet ist, den tadelt niemand, wohl aber den, der es aus Mangel an Gymnastik und durch Vernachlässigung seines Körpers ist.
  2. wenn er aus Feigheit seinen Schild wegwirft oder in der Bosheit schimpft oder aus Geiz nicht mit Geld aushelfen will; handelt er aber habsüchtig, so begeht er oft keine von diesen Verkehrtheiten und auch gewiß nicht alle möglichen, und doch begeht er eine bestimmte Schlechtigkeit – denn man tadelt ihn – und zwar eine Ungerechtigkeit.
  3. Ein Zeichen des vorhandenen Unterschiedes ist, daß man die Unenthaltsamkeit nicht nur als einen Fehler tadelt, sondern auch als eine Schlechtigkeit, sei sie nun wirklich eine solche schlechthin oder vielmehr nur einem Teile nach, während das bei den genannten besonderen Arten der Unenthaltsamkeit niemals der Fall ist.
  4. Der Verkehr des Freundes mit uns scheint auf das Gute abzuzielen, der des Schmeichlers auf die Lust, und diesen tadelt man, (1174a) jenem spendet man wegen der Verschiedenheit seiner Absicht Lob.