unrechtleiden in Nikomachische Ethik

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  1. Beim ungerechten Hergang liegt das Zuwenig im Unrechtleiden, das Zuviel im Unrechttun.
  2. Man könnte aber zweifeln, ob die gegebenen Bestimmungen über Unrechtleiden und Unrechttun zutreffend sind, wenn es für's erste einen Fall geben kann, wie den, den EuripidesMan weiß nicht bestimmt in welcher Tragödie.
  3. ob es nämlich in Wahrheit möglich ist, mit Willen Unrecht zu leiden, oder ob nicht vielmehr alles Unrechtleiden unfreiwillig ist, wie alles Unrechttun freiwillig.
  4. Und ist etwa alles (Unrechtleiden) dies, oder (alles) jenes, wie alles Unrechttun freiwillig, oder ist es bald freiwillig, bald unfreiwillig?
  5. Etwas Unrechtes tun ist ja nicht dasselbe mit Unrechttun, etwas Unrechtes erleiden nicht dasselbe mit Unrechtleiden.
  6. So erhellt denn, daß das Unrechtleiden nicht freiwillig ist.
  7. Ferner (ist das Unrechttun) freiwillig und vorsätzlich und früher (als das Unrechtleiden).
  8. Es leuchtet auch ein, daß zwar beides, Unrechtleiden und Unrechttun, vom Bösen ist.
  9. Denn Unrechttun führt Schlechtigkeit mit sich und ist tadelnswert, und jene Schlechtigkeit ist entweder die vollendete und schlechthinnige oder steht ihr doch nahe – denn nicht alles Freiwillige ist ungerecht –; das Unrechtleiden aber führt keine Schlechtigkeit und Ungerechtigkeit mit sich.
  10. Also an (1138b) sich ist Unrechtleiden weniger schlimm, mitfolgend aber kann es gar wohl das größere Übel sein.