verstandestugenden in Nikomachische Ethik

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  1. Die Verstandestugenden sind ihm von den Charaktertugenden unzertrennlich.
  2. Von den Tugenden nennen wir die einen dianoëtische oder Verstandestugenden, die anderen ethische oder sittliche Tugenden.
  3. Verstandestugenden sind Weisheit, Verstand und Klugheit, sittliche Tugenden Freigebigkeit und Mäßigkeit.
  4. Desgleichen werden wir von den logischen oder Verstandestugenden erst später sprechen.
  5. So geben uns denn die Verstandestugenden, die der Vernunft die rechte Verfassung verleihen, die praktische Antwort auf die gestellte Frage.
  6. Die sittlichen Tugenden bedürfen also der Verstandestugenden zu ihrer Ergänzung.
  7. Wir werden später sehen, daß auch umgekehrt die Verstandestugenden nicht ohne die sittlichen sein können.
  8. Als wir die Tugenden der Seele einteilten, haben wir gesagt, (1139a) sie seien teils sittliche oder Charaktertugenden, teils Verstandestugenden.
  9. Der unvernünftige Seelenteil, höheres und niederes Strebevermögen, ist Träger der sittlichen Tugenden, der vernünftige Träger der Verstandestugenden.
  10. – Daraus daß hier nur von zwei Verstandestugenden die Rede ist, sieht man, daß Ar.