vi in Nikomachische Ethik

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  1. Plato's »Staat« VI.
  2. Daß man nun nach der rechten Vernunft handeln muß, ist eine allgemeine Regel, die wir hier zu Grunde legen, um hernachNämlich VI, 1 ff.
  3. Man vergleiche das VI, 8 Absatz 2 über die Klugheit Gesagte; ebenso VI, 9 letzter Absatz nebst der Anm.
  4. Man vergleiche das VI, 8 Absatz 2 über die Klugheit Gesagte; ebenso VI, 9 letzter Absatz nebst der Anm.
  5. VI, 13.
  6. »Die goldene Rüstung für Erz; Jene war hundert Ochsen an Wert gleich, diese nur neunen«Ilias VI, 236.
  7. Zum sittlichen Handeln gehört nach VI, 2 die rechte Vernunft und das rechte Begehren.