zustimmen in Nikomachische Ethik
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Wir bemerken hier nachträglich, daß der Zusatz in der Definition von erzwungen: wo der Handelnde nichts dazu tut, bedeutet, daß der Wille des von außen leidend Beeinflußten dem Geschehenden nicht zustimmen darf.
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Und wenn eine Handlung ihrem Urheber keinen kleinen Schimpf oder Schaden bringt, der Widerspruch aber eine kleine Unlust hervorruft, so wird er nicht zustimmen, sondern seine (1127a) Mißbilligung äußern.
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