zutrifft in Nikomachische Ethik

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  1. Es ist also teils ein Mehr, teils ein Weniger, wie es auch tatsächlich zutrifft.
  2. Dieses Recht hat seine Stelle, wo eine Anzahl freier und gleichgestellter Menschen zwecks vollkommenen Selbstgenügens in Lebensgemeinschaft stehen, und richtet sich teils nach der Regel der Proportionalität (distributive Gerechtigkeit), teils nach der Regel der Zahl (kommutative Gerechtigkeit); unter Menschen also, bei denen die Voraussetzung der Freiheit oder der Gleichheit nicht zutrifft, gibt es kein politisches Recht, immerhin aber noch ein gewisses, diesem ähnliches Recht.
  3. erscheint, wie das bei den Wettkämpfern zutrifft, von denen die Rede war.