gemeinsam in Nikomachische Ethik

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  1. w.), so gibt es offenbar kein Allgemeines, das gemeinsam und eines wäre.
  2. Wenn auch wirklich das gemeinsam ausgesagte Gute etwas Einzelnes und getrennt für sich Bestehendes sein sollte, so leuchtet doch ein, daß der Mensch es weder in seinem Handeln verwirklichen, noch es erwerben könnte.
  3. Doch auch ein solches ist offenbar dem Pferde, dem Ochsen und allen Sinnenwesen gemeinsam.
  4. Denn sie ist allen Sinnenwesen gemeinsam und mit (1105a) allem, was unter die menschliche Wahl fällt, verbunden, Auch das sittlich Gute und das Nützliche erscheint ja als lustbringend.
  5. Man bemerke aber, daß beide, Mäßigkeit und Mut, es mit solchen suchenden und fliehenden Strebungen zu tun haben, die uns mit den unvernünftigen Tieren gemeinsam sind.
  6. Als gemeinsam erscheint bei ihnen schimpfliche Gewinnsucht, da sie alle eines Gewinnes, und zwar eines kleinen Gewinnes wegen sich Schimpf und Schande gefallen lassen.
  7. Dieses, die Gesetzwidrigkeit oder die Ungleichheit, umfaßt jede Ungerechtigkeit und ist jeder Ungerechtigkeit gemeinsam [Abweichend von Bekker nach den dort angegebenen Handschriften.
  8. Wie es für die verschiedenen Arten der Lebewesen verschiedene Heilkünste gibt, so gibt es auch viele Arten der Klugheit in privaten und öffentlichen Dingen, während die Weisheit als Wissenschaft der Dinge, die allem Seienden gemeinsam sind, nur eine ist.
  9. Darum ist das Sprüchwort ein wahres Wort: »Freundesgut, gemeinsam Gut«; denn die Freundschaft besteht in Gemeinschaft.
  10. Unter Brüdern und solchen, die sich wie Brüder sind, ist alles, unter anderen sind nur bestimmte Dinge gemeinsam, teils ihrer mehr teils weniger, wie ja auch die Freundschaften teils enger teils weiter sind.
  11. gemeinsam erzogenen Genossen.
  12. In den Auswüchsen oder Ausartungen dieser Staatsformen aber findet sich wie nur wenig Recht und Gerechtigkeit, so auch nur wenig Freundschaft, am wenigsten in der ärgsten, der Tyrannis; in ihr trifft man wenig oder gar keine Freundschaft an; denn wo Herrscher und Beherrschter nichts gemeinsam haben, da ist, weil kein Recht, auch keine Freundschaft, sondern nur ein Verhältnis wie das des Werkmeisters zu seinem Werkzeuge, der Seele zum Leibe (1161b) und des Herrn zum Sklaven.
  13. Denn jeder Mensch, kann man sagen, steht im Rechtsverhältnis zu jedem Menschen, der Gesetz und Vertrag mit ihm gemeinsam haben kann, und damit ist auch die Möglichkeit eines Freundschaftsbandes gegeben, insofern der Sklave ein Mensch ist.
  14. Denn wo man sich gleich steht, hat man vieles gemeinsam.
  15. Denn der Mensch ist von Natur noch mehr zur ehelichen als zur bürgerlichen Gemeinschaft bestimmt, da die Familie früher und notwendiger ist als der Staat und die Fortpflanzung allen Sinnenwesen gemeinsam ist.
  16. in astronomischen Fragen, übereinstimmen, sondern man bezeichnet eine Stadt als einträchtig, wenn die Bürger über ihre Interessen einer Meinung sind, dieselben Absichten verfolgen und die gemeinsam gefaßten Beschlüsse auch zur Ausführung bringen.
  17. in einer Stadt Eintracht, wenn alle gemeinsam beschließen, daß die Ämter durch Wahl zu besetzen sind, oder daß man sich mit den Lacedämoniern verbünden solle, oder wenn die ganze Bürgerschaft beschloß, PittakusPittakus, der treffliche Alleinherrscher von Mitylene, legte seine Herrschaft, zum Schmerze seines Volkes, freiwillig nieder.
  18. B.: »eine Seele«, »unter Freunden ist alles gemeinsam«, »Gleichsein, Freundsein«, »das Knie ist einem näher als die Wade«.
  19. Daher die einen mit dem Freunde trinken, die anderen mit ihm Würfel spielen, wieder andere mit ihm gymnastische Übungen machen oder jagen oder philosophieren, kurz, jeder will das gemeinsam mit dem Freunde treiben, was er von allen Dingen am liebsten hat.